Anliegen und Forderungen des ÖJFN
(diese Punkte sind auch noch einmal auf der jeweiligen Themenseite zu finden)
Unsere wichtigsten Ansätze:
Behörden und Verbände
- Zusammenarbeit mit Behörden, anderen Institutionen und Verbänden zu jagdlichen sowie fischereilichen Themen im Sinne des Natur-, Biotop- und Artenschutzes
- Förderung der Transparenz behördlicher Entscheidungen
Aus- und Fortbildung
- Laufende Fortbildung in ökologischen, jagdlichen und fischereilichen Grundlagen
- Laufende Fortbildung im Bereich der ökologischen Flächenbewirtschaftung sowie des Flächenschutzes
- Laufende Fortbildung im Bereich der technischen und praktischen Flächensicherung
- Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für Mitglieder und interessierte Bürgerinnen und Bürger
- Exkursionen und Seminare für Mitglieder und interessierte Bürger und Bürgerinnen
- Zusammenarbeit mit den Naturschutz- und Biologie- (Ökologie-) Studiengängen sowie der verwandten Hochschul-Fachbereiche
- Einrichtung eines Praxis-Schulungsgeländes
Naturschutz
- Betreuung von Schutzgebieten
- Mitwirkung an §63 Stellungnahmen (BNatSchG; ehemals §29)
- Erstellung von Gutachten und Ausarbeitung von Stellungnahmen
- Erarbeitung von Zielvorstellungen für Schutzgebiete
- Einbringung der fachlichen, rechtlichen und ökologischen Grundlagen der Jagd und Fischerei in die Ausbildungsbereiche des Naturschutzes (z.B.: geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/in)
Jagd
- Beibehaltung eines reformierten Jagdrechtes als Teilbereich eines Gesamt-Umweltrechtes
- Verzicht auf die Bejagung selten gewordener Wildarten
- Anpassung der Jagdzeiten an die Biologie der Wildarten
- Aufstellung und Durchführung von Mindestabschussplänen auf Grundlage von Verbissgutachten
- Beseitigung gesetzlicher Erschwernisse zwecks Ein- und Durchführung von effizienteren Jagdmethoden
- Überprüfung der Niederwildjagd auf ihre Tierschutzgerechtigkeit, d.h. Überprüfung der sog. Waidgerechtigkeit
- Weitgehender Verzicht auf die Fallenjagd, insbesondere mit Totfangfallen
- Verwendung von Lebendfangfallen z.B. in Bodenbrüter-Biotopen nur bei nachweislich effizienter Kontrolle
- Verringerung des Jagddruckes durch Anpassung der Jagdmethoden
- Verzicht auf die Manipulation von Wildbeständen zu jagdlichen Zwecken (Überfütterung, Medikamentverabreichung, das Aussetzen von Wildarten nur zum Zwecke des Abschusses; das Aussetzen von nichtheimischen Tierarten - Unterbindung von Genflüssen nahe verwandter Arten)
- Biotopschutz nach Gesetzeslage
- Hegeschauen auf freiwilliger Basis
- Jagd in Nationalparken, Naturschutzgebieten und Naturdenkmalen als dienendes Instrument des Biotop- und Artenmanagements
- Einsetzung von Jäger/inne/n mit Sonderfortbildung in den vorgenannten Gebieten als Naturschutzwarte in direkter Zuordnung bei den zuständigen Fachbehörden
Fischerei
- Einflussnahme auf die fischereirechtliche Gesetzgebung im ökologischen Sinne
- Konsequente Vorbereitung von Kindern auf richtiges Verhalten in und mit der Natur
- Betreuung von Fischer/inne/n in ökologischen und rechtlichen Fragen
- Aufhebung des Setzkescher-Verbotes
- Verzicht auf Besatz nicht heimischer Arten
- Weiterbildung in Bezug auf Tier-, Natur- und Umweltschutz
- Einsetzung von Fischer/inne/n mit Sonderfortbildung in den vorgenannten Gebieten als Naturschutzwarte in direkter Zuordnung bei den zuständigen Fachbehörden